Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne werden auf der
Grundlage der DIN 14 095 ,
DIN 14 034-6 u.a. erstellt und
mit der zuständigen Feuerwehr
abgestimmt
Brandschutzordnungen
Brandschutzordnungen werden
bei jeder Institution entsprechend
den Anforderungen nach DIN
14 096 Teil A, B, oder C erforderlich.
Wir erstellen diese Feuerwehrpläne und Brandschutzordnungen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie ausführlich
Feuerwehrpläne beinhalten u.a.
folgende Unterlagen / Angaben:
- Ortsplan
- Übersichtsplan
- Objektpläne
- Energieversorgungsplan
- Abwasserplan ggf.
- Auflistungen Gefahrgut, usw.
- Hinweise
Jede Institution ist gesetzlich verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne an markanten Stellen dauerhaft und gut sichtbar anzubringen.
Die Arbeitsstättenverordnungen
(ArbStättV-§ 55), Arbeitsstättenricht-linien (ASR), Verordnungen
der Berufsgenossenschaften
(BGV - A 8), Verkaufstätten-
(VkVO) und Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO),
Schulhausrichtlinien, Verordnungen für das Gaststätten-
und Hotelgewerbe, VdS 2030,
usw. sind einzuhalten.
Diese Flucht- und Rettungswegpläne
sind Pflicht.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie ausführlich.